Leider muss ich auf folgendes Gesetz hinweisen:
Nach dem deutschen Heilmittelwerberecht § 3 weise ich darauf hin:
"Bei den hier vorgestellten Methoden sowohl therapeutischer als auch diagnostischer Art handelt es sich um Verfahren der alternativen Medizin, deren Wirksamkeit naturwissenschaftlich schulmedizinisch nicht nachgewiesen und nicht anerkannt ist".